Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kurz erläutert

Was sind die Grundlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) regelt die gesetzliche Leistungsvergütung in den Bereichen Stadtplanung, Bauwesen und Architektur. Sie wurde ins Leben gerufen, um einen ruinösen Wettbewerb im Baugewerbe zu verhindern und den Fokus auf die Qualität der Leistung anstelle des niedrigsten Preises zu legen. Nebenbei sichert sie Sie Ihnen als Architekt:in oder Ingenieur:in ein angemessenes Leistungshonorar und den Bauherr:innen Qualität in allen Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Die Honorarordnung als Preis- oder Vertragsrecht?

Wenn Sie sich den Regelungsbereich der HOAI näher anschauen, wird schnell klar, dass es sich dabei nicht um Vertragsrecht handeln kann. Denn die Verordnung regelt ausschließlich die Gestaltung von Honorarleistungen für Architekt:innen und Ingenieur:innen. Es handelt sich demnach um eine gesetzliche Gebührenordnung im Rahmen des Preisrechts, deren Honorarleistungen sich an den 9 Leistungsphasen orientieren.

Die 9 Leistungsphasen der HOAI

Die 9 Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bilden den Bauablauf und damit sämtliche Ingenieur- bzw. Architektenleistungen ab, die Sie im Vollzug eines Bauvorhabens erbringen könnten. Die Leistungsphasen gliedern Ihre Gesamtleistung in einzelne Teile und dienen als Grundlage für die Vergütung. Denn jede Leistungsphase nimmt einen bestimmten prozentualen Anteil des Gesamthonorars ein, je nach Höhe des Leistungsaufwandes in dieser Phase.

In diesen Leistungsphasen lässt sich das (prozentual) höchste Honorar vom Gesamthonorar abrechnen:

  • Leistungsphase 8 Bauüberwachung: 31%
  • Leistungsphase 5 Ausführungsplanung: 25%
  • Leistungsphase 3 Entwurfsplanung: 11%

Praxistipp: Auch wenn die Leistungsphase 8 Bauüberwachung mit fast einem Drittel des Auftragsvolumens auf den ersten Blick sehr verlockend klingt, kann sich das in der Praxis doch anders gestalten. Worauf Sie bei Übernahme der Bauleitung Acht geben sollten, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zur richtigen Bauleitung.

Neben einer zuverlässigen Honorarberechnung ist für Architekten und Ingenieure natürlich dauch das Themen CAD allgegenwärtig.

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  • Flexible Berechnung von Leistungsbild, Umbauzuschlägen, Projekt-Nebenkosten, zusätzlichen Leistungen

Welche Leistungen umfasst die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Als Grundleistungen gelten all jene Architekten- und Ingenieurleistungen, die Sie regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen erbringen und die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags grundsätzlich erforderlich sind. Die Grundleistungen werden für die einzelnen Leistungsbilder in der Honorarordnung auch einzeln aufgeführt.

Einzelheiten dazu finden Sie bspw. online in § 3 Abs. 1 in der novellierten HOAI 2021.

Neben den Grundleistungen können Sie darüber hinaus auch Besondere Leistungen nach HOAI vereinbaren.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie auf Grundlage der Leistungsphasen Ihr Honorar kalkulieren, lesen Sie unseren Blogbeitrag zum Architektenhonorar.

Die aktuelle Honorarordnung und Ihr Vorgänger (HOAI 2013)

Die aktuelle Fassung ist die sog. HOAI 2021, die seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Sie löst die Vorgängerversion ab, die sog. HOAI 2013. Diese galt Architekt:innen und Ingenieur:innen über viele Jahre als verbindlicher und verlässlicher Preisrahmen zur Honorarberechnung entlang der Leistungsphasen – bis zum 4. Juli 2019. An diesem Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die verbindliche Regelung der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung gekippt.

Die Bundesregierung musste tätig werden und hat im Zuge dessen die Novellierung der Honorarordnung auf den Weg gebracht. Das ist die aktuell gültige Fassung der HOAI.

Leider hat der Gesetzgeber auch hier wieder viele Chancen auf grundlegende Verbesserung verpasst (Stichwort Simeon-Gutachten), so dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure neben viel Licht auch einiges an Schatten enthält.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der Honorarsatz (HOAI)?
Mit dem Honorarsatz legen Sie den Preisrahmen für die Grundleistungen fest – vom Mindestsatz bis zum Höchstsatz, oder nach neuer Regelung auch höher. Denn das ist Ihr eigener Ermessensspielraum als Architekt:in oder Ingenieur:in.

Für welche Architekten und Ingenieure gilt die HOAI?
Die Gebührenordnung gilt für alle Leistungen, die als Grundleistung in der HOAI beschrieben sind. Sie gilt nicht nur für Architekt:innen und beratende Ingenieur:innen, sondern auch für alle anderen Berufsgruppen, die diese Leistungen erbringen – also unabhängig von Berufsstand, Kammerzugehörigkeit oder Qualifikation.

Welche HOAI ist derzeit gültig?
Die HOAI 2021 ist die derzeit aktuellste Fassung und gilt seit dem 01.01.2021. Für eine Auftragserteilung ab 2021 ist sie anzuwenden. Für frühere Auftragserteilungen zwischen dem 17.07.2013 und dem 31.12.2020 gilt hingegen die HOAI 2013.

Ist die HOAI bindend?
Die HOAI gilt für alle Leistungen, die als Grundleistung in der Honorarordnung beschrieben sind. Selbst für den Fall, dass keine Honorarvereinbarung vorliegt, gilt der jeweilige untere Honorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HOAI). Allerdings wurde durch das Inkrafttreten der HOAI 2021 das zwingende Preisrecht aufgehoben, so dass die Parteien nun ein Honorar auch abseits der Honorartafelwerte der HOAI vereinbaren können.

Was ist die Honorarzone?
Die HOAI enthält 5 Honorarzonen, welche den Schwierigkeitsgrad und Aufwand der Planungsanforderungen widerspiegeln. Sie reichen von sehr geringen bis zu sehr hohen Planungsanforderungen. In welche Honorarzone Ihr Bauprojekt einzuordnen ist, wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure eindeutig geregelt.