Wie mit HOAI Teilleistungstabellen richtig umgehen

Leider kommt es immer häufiger vor, dass aufgrund steigender Baukosten viele Bauprojektverträge vor Projektabschluss gekündigt werden. Sollte das Ihrem Planungsbüro passieren, stehen Sie plötzlich vor der großen Herausforderung die teils erbrachten Leistungen prüffähig abzurechnen.

Hier geht es weiter zu den Bewertungstabellen Siemon Tabelle HOAI 2021

  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Gebäude
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Innenräume
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Freianlagen
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Verkehrsanlage
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Tragwerksplanung
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Technische Ausrüstung

Anders herum könnte auch ein Bauherr auf Ihr Planungsbüro zukommen und Sie bitten, für ein abgebrochenes Bauprojekt die noch fehlenden Teilleistungen zu kalkulieren. In solchen Fällen hilft die HOAI nur bedingt weiter und Sie müssen auf sog. Teilleistungstabellen (bspw. Siemon-Tabellen) zurückgreifen.

Wir erklären kurz, wie Sie mit HOAI Teilleistungstabellen am besten verfahren, um eine prüffähige Honorarabschlussrechnung zu erstellen.

BGH unterstützt Abrechnung mit HOAI Teilleistungstabellen

Der Bundesgerichtshof hat bereits 2005 entschieden, dass bestimmte Tabellenwerke zur Honorarberechnung für Architekten und Ingenieure genutzt werden dürfen. Die Nutzung von Hilfsmitteln und Tabellen zur Einzelbewertung von Teilleistungen gemäß HOAI wurde damit für zulässig erklärt.

Als Begründung hat der BGH festgehalten, dass die HOAI zwar als kleinste Berechnungseinheit die Leistungsphasen festlegt. Doch über die Abrechnung von einzelnen (Teilen von) Grundleistungen innerhalb einer Leistungsphase werden in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure keine Aussagen getroffen.

Deswegen sind Teilleistungstabellen als Bewertungshilfe dienlich. Diese sind nämlich grundsätzlich dazu geeignet, vorzeitig beendete Verträge abzurechnen und bereits erbrachte Grundleistungen von zum Teil nicht erbrachten Grundleistungen einer Leistungsphase zu trennen.

Voraussetzung für die Anwendung von HOAI Teilleistungstabellen

Das ist aber nur zulässig, wenn im Projektvertrag zwischen Architekt und Bauherr die Grundleistungen der HOAI auch als Leistungsbestandteil genannt wurden. Allerdings bleibt die Beweislast, welche Teilleistungen bis zum Vertragende erbracht wurden, bei Ihnen und Ihrem Planungsbüro. Hier hilft eine solide Baudokumentation weiter.

Wenn Sie mehr über eine gute Baudokumentation erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Blogbeitrag.

Laut BGH Siemon-Teilleistungstabellen ebenfalls nutzbar

Durch die BGH-Entscheidung sind die Tabellen auf richterlicher Ebene als Bewertungsmaßstab anerkannt. Das gilt auch für die sog. Siemon-Bewertungstabellen.

Diese auf der HOAI basierenden Teilleistungstabellen werden wegen ihrem Urheber, dem Honorarsachverständigen Klaus D. Siemon, kurz auch „Siemon-Tabellen“ genannt.

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  • Flexible Berechnung von Leistungsbild, Umbauzuschlägen, Projekt-Nebenkosten, zusätzlichen Leistungen

Welche Anwendungsfälle für HOAI Teilleistungstabellen gibt es?

Die Bewertung einzelner Teilleistungen aus dem Grundleistungskatalog der HOAI wird bspw. notwendig, wenn…

  • der Planungsvertrag vorzeitig gekündigt wurde
  • Einzelleistungen an ein anderes Planungsbüro vergeben werden
  • nicht alle Grundleistungen eines Leistungsbildes beauftragt sind
  • nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase beauftragt sind
  • wegen der Insolvenz eines Bauunternehmers einzelne Leistungen wie bspw. Ausschreibung der Bauarbeiten nochmals erbracht werden müssen

Hier geht es weiter zu den Bewertungstabellen Siemon Tabelle HOAI 2021

  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Gebäude
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Innenräume
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Freianlagen
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Verkehrsanlage
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Tragwerksplanung
  • Bewertungstabelle für das Leistungsbild Technische Ausrüstung

Typische Beispiele für HOAI Teilleistungen

In der Praxis kommen häufig folgende Beispiele für anteilig erbrachte Teilleistungen vor:

  • In der Ausführungsplanung (Lph 5) sind Sie noch nicht alle Bauteile zeichnerisch abgebildet, weil noch nicht alle Bauteile geplant werden konnten
  • Die Ausschreibungsunterlagen sind noch nicht von allen Gewerken erarbeitet worden (Lph 6)
  • In Lph 8 sind einzelne Teilleistungen wie bspw. die Überwachung vor Ort noch nicht vollständig erbracht

HOAI Teilleistungen: Wie gehen Sie nun vor?

Als Faustregel für den Umgang mit HOAI Teilleistungstabellen wie Siemon-Tabellenwerk o.a. gilt:

Versuchen Sie die Honorarabrechnung nach Möglichkeit nicht in noch kleinere Teilleistungen zu untergliedern, als unbedingt nötig. Werden Sie nicht zu klein(lich) bzw. detailverliebt. Denn die Nachvollziehbarkeit für den Bauherrn ist wichtig.

  1. Schritt: Bewerten Sie die jeweiligen Teilleistungen nach einem vom BGH zugelassenen Tabellenwerk (bspw. Siemon) nach Aufwand und Kosten.
  2. Schritt: Sortieren und untergliedern Sie die Teilleistungen sinnvoll. Machen Sie sie nachvollziehbar für den Bauherrn.

Erst dadurch schaffen Sie die Voraussetzungen für eine prüffähige Honorarabrechnung.

Die Prüffähigkeit von HOAI Teilleistungen sicherstellen

Um die Prüffähigkeit der Honorarrechnung bei Teilleistungen innerhalb von Leistungsbildern / Leistungsphasen sicherzustellen, haben Sie somit die Möglichkeit, eine vom BGH zugelassene Teilleistungstabelle wie Siemon-Tabelle zu nutzen und nach dieser alle Teilleistungen sachgerecht und nachvollziehbar abzurechen.

Sollte das nicht möglich sein, weil Sie einzelne Leistungen nicht (nachvollziehbar) dokumentiert oder bis zum Vertragsabbruch noch gar nicht in hinreichendem Maße erbringen konnten, sollten Sie besser auf die Bezahlung dieser Teilleistungen verzichten. Sonst wird der Bauherr wohlmöglich Ihre gesamte Abschlussrechnung als „nicht-prüffähig“ bzw. unsachgerecht zurückweisen.

Auf nicht nachprüfbare Teilleistungen im Rahmen Ihrer Abschlussrechnung zu verzichten, ist immer eine kluge Entscheidung.

Wie Sie als Architekt oder Ingenieur zukünftig Konflikte am Bau vermeiden können, haben wir Ihnen in diesem Blogbeitrag zusammengestellt.

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