HOAI 2021: Das sind die 5 wichtigsten Neuerungen

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) kommt und soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Das ist so gut wie sicher. Sicher ist auch, dass es einige Neuerungen im Vergleich zur HOAI 2013 geben wird.

Über die Regelungsänderung für verbindliche Mindestsätzen, die zukünftig nur noch eine Leitfunktion in Sachen Preisorientierung übernehmen sollen, haben wir bereits berichtet.

Wir wollen uns hier ganz auf die 5 zusätzlichen Neuerungen bzw. Verbesserungen konzentrieren. Doch wo viel Licht ist, da ist auch Schatten. Deswegen wollen wir auch die jetzt schon erkennbaren Regelungsmängel in der HOAI 2021 kurz beleuchten und Ihnen Tipps zum Umgang geben.

HOAI 2021: Vorgeschichte und andere Neuerungen / Änderungen

Für diejenigen, die sich noch gar nicht mit den Gründen für die Novellierung der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) befasst haben, gibt es in diesem Blogbeitrag eine Kurzvorstellung des neuen Gesetzentwurfs.

HOAI 2021: Neuerungen im Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung

Im Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung (Anlagen zur HOAI, Abschnitt 1.4.2) gibt es eine entscheidende Neuerung und zwar wird eine neue Art der Honorarbemessungsgrundlage eingeführt. Genauer gesagt, sollen sog.

Flächenklassen zukünftig zur Vermessung genutzt werden können. Welche zusätzlichen Honorarermittlungsmöglichkeiten das bietet, muss sich noch zeigen.

HOAI 2021: Neuerungen im Leistungsbild Geotechnik

Im Leistungsbild Geotechnik wird es ebenfalls einige Neuerungen geben. Für die HOAI 2021 sollen die Grundleistungen aus Abschnitt 1.3.3 in Anlagen zur HOAI komplett überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Was das im Einzelnen bedeutet, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen. Wir halten Sie aber auf dem Laufenden.

HOAI 2021: Neuerungen bei Bauleitplanung

In der Bauleitplanung werden die Leistungen beim städtebaulichen Entwurf zukünftig als Besondere Leistungen eingestuft. Das bedeutet, dass das Honorar hierfür frei verhandelt werden kann.

Ursprünglich war auch eine Wahlmöglichkeit zwischen Grundleistung und Besonderer Leistung im Gespräch.

Die endgültige Entscheidung für eine Leistungsart bringt deutlich mehr Klarheit und für Architekten und Ingenieure auch deutlich mehr preisliche Gestaltungsfreiheit.

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HOAI 2021: Neuerungen bei anrechenbaren Kosten Raumakustik

Änderungen ergeben sich auch für die Raumakustik: In Abschnitt 1.2.5 der Anlagen zur HOAI werden in Abs. 2 weiterführende Regelungen zu den anrechenbaren Kosten enthalten sein, die die Honorarermittlung für diesen Bereich zukünftig deutlich erleichtern sollen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Neuerungen in der HOAI 2021 dem auch gerecht werden können. Wir werden berichten.

HOAI 2021: Neuerungen bei der Auftragserteilung

Eine Änderung i.B.a. die Form der Auftragserteilung soll vor allem Honoraranpassungen im Rahmen der Vertragsabwicklung vereinfachen: In der HOAI 2021 wird zukünftig nicht mehr die Schriftform zur Auftragserteilung vorausgesetzt.

Das bedeutet, dass Einzelabsprachen zu Nebenkosten, Honorarzonen, Änderungshonorare o.ä. Gültigkeit haben, auch wenn bereits mit der Objektplanung begonnen wurde.

Die „Schriftform bei Auftragserteilung“ wird als Knock-out-Kriterium fallen gelassen.

HOAI 2021: Welche Regelungsmängel bleiben uns erhalten?

Neben den oben genannten positiven Neuerungen in der neuen HOAI 2021 gibt es leider auch, wie bereits in der HOAI 2013, fehlende oder nur mangelhafte Regelungsausführungen.

Hier lassen sich im Wesentlichen zwei Bereiche benennen, bei denen die Chance einer dringend nötigen Neuregelung leider nicht genutzt werden.

HOAI 2021: Regelungsmangel Planungsänderungen

In punkto Abrechnung von Planungsänderungen bringt auch die HOAI 2021 keine Erleichterung; denn die Regelungen der HOAI 2013 bleiben fast unverändert.

Das bedeutet: Sie sind nicht hinreichend, um im Zweifelsfall oder gar im Streitfall zwischen Architekt*in / Planer*in und Bauherr*in eine fachlich begründete Lösung herbeizuführen.

TIPP: Wie Sie sich trotz mangelnder Regelungen in der HOAI 2021 zukünftig vor nicht anrechenbaren Planungsänderungen schützen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

HOAI 2021: Trotz Neuerungen keine Hilfe bei Bauzeitverlängerung

Ein echtes Manko der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist der Umgang mit Bauzeitverlängerungen.

Was tun, wenn sich Bauprojekte vom Planungsbüro unverschuldet in die Länge ziehen?

Wer kommt für den Honorarausfall auf? Leider bringt auch die HOAI 2021 hier keine entscheidenden Neuerungen.

Die Grundleistungen bei verzögerter Vertragsabwicklung berechnen sich nicht anders als bisher. Soll heißen, Sie als Architekt oder Ingenieur erhalten keinen Anspruch auf Schadensersatz. Schade, denn das ist eine vertane Chance für eine faire Projektabwicklung.

TIPP: Wie Ihr Planungsbüro vor Honorarausfällen bei Bauzeitverlängerung dauerhaft gefeit ist, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Fazit: Die Neuerungen der HOAI 2021 bringen viel Gutes, lösen aber leider nicht alle Probleme der aktuellen Honorarordnung.

Deswegen werden Sie in Ihrem Planungsbüro auch zukünftig auf einzelne Zusatzvertragsklauseln setzen müssen, um alle Eventualitäten (wie die Unterscheidung von Planungsänderungen von bloßen Planungsoptimierungen oder Bauzeitverlängerungen) erfolgreich meistern zu können.

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