Architekten und Ingenieure sind auf eine wirtschaftliche Auftragsabwicklung angewiesen. Doch viele Vertragsentwürfe begünstigen den Auftraggeber. Und zwar zu Lasten der Planungsbüros. Das muss nicht sein.
Wir möchten Ihnen 4 Vorschläge für eine faire Vertragsgestaltung mit gewinnbringender Auftragsabwicklung mit auf den Weg geben: Unsere Vorschläge beziehen sich auf zusätzliche Verdienstmöglichkeiten bei der Auftragsabwicklung.
Dabei geht es nicht um die Benachteiligung von Auftraggebern. Im Gegenteil. Wenn Sie die Vorschläge befolgen, gewinnen alle am Bauprojekt Beteiligten.
Grundsätzliches für eine faire Vertragsgestaltung und Auftragsabwicklung
Für alle Vertragsgestaltungen und Auftragsabwicklungen ist es grundsätzlich wichtig, den Vertragsgegenstand mit den geschuldeten Leistungen des Leistungserbringers und den Pflichten des Auftraggebers klar zu regeln.
Das gilt selbstverständlich nicht nur für Architekten und Ingenieure. Eine ausreichende Klärung des Vertragsgegenstandes bringt Auftraggeber und -nehmer gleichermaßen Transparenz und Sicherheit.
Wann wird die Auftragsabwicklung schwierig?
Problematisch wird es, wenn Aspekte oder Situationen eintreten, die nicht im Vertrag erfasst sind. Doch jedes Projekt, jeder Auftraggeber und jede Auftragsabwicklung ist anders. Deswegen geben wir Ihnen auch keine Liste von vorgefertigten Vertragsklauseln an die Hand.
Vielmehr möchten wir Sie mit unseren 4 Vorschlägen sensibilisieren, worauf es bei Vertragsverhandlungen mit dem Bauherrn ankommt. So können Sie auf individuelle Sachverhalte besser eingehen und diese bestmöglich regeln. Immer in Absprache und einvernehmlich mit dem Auftraggeber.
4 Vorschläge für eine ökonomische Auftragsabwicklung
Hier kommen unsere Vorschläge für eine faire Vertragsgestaltung und effiziente Auftragsabwicklung. Sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer.
Vereinbaren Sie folgende Zusatzregelungen:
- Erfolgshonorar bei Kostenreduktion
- Beschleunigungsprämie bei pünktlicher Abwicklung trotz Bauverzögerung
- Kostenprognose als Besondere Leistung
- Zusatzhonorar bei Planzeitverlängerung
1. Auftragsabwicklung mit Erfolgshonorar bei Kostenreduktion
Eine Bonus- und Malushonorierung wurde bereits mit der HOAI 2009 eingeführt und geregelt. Auch in der HOAI 2013 ist das noch der Fall. Wir beschäftigen uns hier allerdings nur mit der Bonushonorarregelung, da wir von der Verwendung der Malushonorierung abraten.
Die Bonushonorarregelung in § 7 Abs. 6 HOAI 2013 hat u.a. das Ziel, Planungsbüros im Wettbewerb mit Generalunternehmern oder Generalübernehmern stärker zu stellen. Wenn Sie können, bieten Sie eine Honorarerhöhung bei gleichzeitiger Kostenreduktion an. Das kann bei einer Auftragsakquise zum berühmten Zünglein an der Waage werden.
Voraussetzung für das Erfolgshonorar bei Auftragsabwicklung ist eine wesentliche Kostensenkung ohne Verminderung des Qualitätsstandards. Zu erzielen ist dies nur über technisch-wirtschaftlichere und innovative Lösungsansätze.
Üblicherweise beträgt das Erfolgshonorar 10 % der eingesparten Kosten und die Höchstgrenze liegt bei 20 % des mit diesem Vertrag ansonsten vereinbarten Gesamthonorars (zuzüglich Umsatzsteuer).
2. Auftragsabwicklung mit Beschleunigungsprämie bei pünktlicher Abwicklung trotz Bauverzögerung
Die Beschleunigungsprämie bei pünktlicher Auftragsabwicklung trotz Bauverzögerung ist nicht zu verwechseln mit dem Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung. Denn die Beschleunigungsprämie zielt auf die Einhaltung aller Termine für Ausführung und Inbetriebnahme und zwar trotz der bereits eingetretenen Verzögerungen. Denn hier hilft nur eine beschleunigte Auftragsabwicklung, um die zeitliche Vorgabe doch noch einzuhalten.
Verzögerungen im Bauablauf und der Auftragsabwicklung sind keine Seltenheit. Die Auftraggeber sind wenig begeistert. Die Ereignisse, die zur Verzögerung geführt haben, sind schwer zu rekapitulieren. Zuständigkeiten, Abhängigkeiten und Verantwortlichkeiten sind häufig unklar und die technischen Sachverhalte komplex bis undurchsichtig.
Die Planungsbüros sehen sich teils mit Vorwürfen zum schlechten Projektmanagement oder zu unrealistischen Planzielen konfrontiert. Schön ist das für keinen der am Bau Beteiligten.
Aufgrund dieser unangenehmen Erfahrungen sind sogar schon einige Auftraggeber dazu übergegangen, für die Einhaltung oder gar Übererfüllung von Planzielen ein Zusatzhonorar als Prämie anzubieten.
Auch wenn Ihr Auftraggeber das nicht von sich aus tut, bieten Sie ihm ruhig eine Auftragsabwicklung mit Beschleunigungsprämie an. Zu verlieren haben Sie dabei nichts.
Das oben erwähnte Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung ist ebenfalls ein gutes Instrument für eine faire Vertragsvereinbarung. Dazu haben wir bereits einen eigenen Blogbeitrag zum Nachlesen.
3. Auftragsabwicklung mit Kostenprognose als Besondere Leistung
Die HOAI 2013 enthält eine Leistungslücke, die sich Planungsbüros zunutze machen können. Auftraggeber nämlich, die Planungsbüros nur mit den Grundleistungen beauftragen, fehlt der Überblick über Status quo und Entwicklung der Gesamtkosten.
Obwohl ein verantwortungsvoller Umgang mit finanziellen Mitteln, Kostentransparenz und die Einhaltung von Baukalkulationen wichtige Aspekte bei der Auftragsabwicklung sind, fanden Sie keinen Eingang in die HOAI 2013.
Dieses Defizit in der HOAI können Sie ausgleichen, indem Sie dem Bauherrn eine regelmäßige, vorausschauende Kostenprognose anbieten. Und zwar als Besondere Leistung, deren Preis Sie frei mit dem Bauherrn verhandeln können.
4. Auftragsabwicklung mit Zusatzhonorar bei Planzeitverlängerung
Analog zu dem bereits erwähnten Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung gibt es auch ein Pendant in der Planungsphase. Das ist ein Zusatzhonorar, welches für den Fall einer vom Planer unverschuldet verlängerten Planungsphase vereinbart werden kann.
Honoraransprüche wegen Planungszeitverlängerungen müssen vertraglich vereinbart werden, um sie geltend machen zu können. Voraussetzung ist dabei, dass man vorab einen terminlichen Ablauf der Planung vereinbart hat. Gerät dieser Zeitplan durch das Planungsbüro unverschuldet aus den Fugen, müssen Sie Folgendes tun:
Dokumentieren Sie gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich und nachweisbar, dass Sie an Ihrer Leistungserbringung gemäß Vertrag gehindert werden. Legen Sie die Gründe der Verzögerung nachvollziehbar dar.
Üblicherweise werden Regelungen für Planungsverlängerungen getroffen, die mehr als 20 % oder 6 Monate (Toleranzschwelle) überschreiten. Idealerweise verhandeln Architekten und Ingenieure das Zusatzhonorar vorab und nehmen die Regelung mit in die Vertragsgestaltung auf. Das spart bei Eintritt der Planzeitverlängerung innerhalb der Auftragsabwicklung Zeit und Nerven.
Weitere Empfehlungen zur Projektplanung allgemein, finden Sie auch in diesem Blogbeitrag.
Fazit für eine wirtschaftlichere Auftragsabwicklung
Die Honorarberechnung auf Grundlage der HOAI 2013 ist eine hervorragende Ausgangslage für Architekten und Ingenieure. Doch leider enthält Sie mitnichten alle Vorgaben und Regelungen, die es braucht, um eine wirtschaftlich-effiziente Auftragsabwicklung zu erreichen.
Deswegen möchten wir Sie mit unseren 4 Vorschlägen ermutigen, sich selbstständig mit dem auseinanderzusetzen, was man regeln kann, was man regeln sollte und was man regeln muss. Damit die Auftragsabwicklung samt Projekt für alle am Bau Beteiligten wirtschaftlich und effizient bleibt.
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