Die Corona-Pandemie stellt auch alle Architekten und Ingenieure vor große Herausforderungen. Planungsbüros kämpfen schon jetzt mit Absagen und Verzögerungen von Planungsaufträgen und Projekten. Hinzu kommen verzögerte Entscheidungen der Bauämter bis hin zu Insolvenzen von Geschäftspartnern.
Auch die Unterbrechung von Lieferketten und der Umgang mit Krankmeldungen und Quarantänen von Mitarbeiter*innen werden Ihr Planungsbüro zusätzlich belasten.
Deswegen möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Hilfen und Förderprogramme von Bund und Ländern geben. Damit Sie als Architekt oder Ingenieur schnell Hilfen beantragen können, um die schwierige Zeit der Corona-Pandemie sicher zu überstehen.
Corona: Die wichtigsten Hilfen und nächsten Schritte für Architekten
Um finanziellen Engpässen in Ihrem Planungsbüro zu begegnen, haben wir hier die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:
Corona-Hilfen Schritt 1: Hausbank kontaktieren für Überbrückungskredite
Architekten und Ingenieure können über Ihre Hausbank die Bundeshilfen (Liquiditätshilfen, vergünstigte Kredite) der KfW oder Landeshilfen ihrer Landesförderbank beantragen. Weitere Informationen hierzu Sie weiter unten im Blogbeitrag.
Corona-Hilfen Schritt 2: Bürgschaftsbank kontaktieren
Architekten und Ingenieure können Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes besichern lassen. Kontaktieren Sie Ihre zuständige Bürgschaftsbank. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Corona-Hilfen Schritt 3: Beantragen Sie Kurzarbeit
Architektur- und Ingenieurbüros können aufgrund der Covid-19-Pandemie Kurzarbeit beantragen. Damit sichern Sie die Finanzierung Ihrer Beschäftigten und müssen keinen entlassen.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier auf der Website der Bundesarchitektenkammer.
Corona-Hilfen Schritt 4: Erstellen Sie eine Schadensübersicht
Architekten und Ingenieure sollten die durch die Corona-Krise bedingten Schäden dokumentieren und beziffern: Erstellen Sie eine Übersicht mit Ihrer Schätzung des durch die Corona-Pandemie entstandenen Schadens. Damit Sie bei Bedarf einen Nachweis über die Einkommensausfälle erbringen können. Bisher ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit das für sofortige Hilfen (Zuschüsse) im Nachhinein wichtig sein könnte.
Corona-Hilfen Schritt 5: Verhandeln Sie eine Steuerstundung
Architekten und Ingenieure können mit Ihrem Steuerberater oder auch direkt mit dem zuständigen Finanzamt sprechen, ob eine Absenkung von Steuervorauszahlungen und von Steuerstundungen möglich ist.
Weitere Informationen zu Steuererleichterungen und Steuerstundungen finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Corona: Die wichtigsten Hilfen und Förderprogramme für Architekten
Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme für die heimische Wirtschaft aufgelegt. Diese können zum Teil auch miteinander kombiniert werden.
Corona: Hilfen und Förderprogramme des Bundes
Corona-Hilfe: KfW-Unternehmerkredit für ältere Architekturbüros
Voraussetzung: Ihr Architektur- oder Ingenieurbüro ist älter als fünf Jahre.
Wenn Sie als Architekt oder Ingenieur für Ihr Planungsbüro einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank:
- für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Corona-Hilfe: KfW-Unternehmerkredit für junge Architekturbüros
Voraussetzung: Ihr Architektur- oder Ingenieurbüro ist mindestens drei Jahre alt bzw. kann zwei Jahresabschlüsse vorweisen.
Architekten und Ingenieure können einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank:
- für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Weitere Informationen zu KfW-Corona-Hilfe als Kredite für Unternehmen finden Sie hier auf der Website der KfW-Bank.
Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige
Auch für einzelne Architekten oder Ingenieure bzw. für kleine Architektur- oder Ingenieursbüro hat der Bund in Zeiten der Corona-Pandemie sofortige Hilfen (finanzielle Zuschüsse) vorgesehen. Denn in der Regel erhalten diese keine Kredite und verfügen nicht über ausreichend Sicherheiten bei wegfallenden Einnahmen.
Für wen ist die Corona-Soforthilfe gedacht?
Finanzielle Soforthilfe für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten:
- Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
- Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Was ist das Ziel der Corona-Soforthilfe?
Der Zuschuss soll Architekten und Ingenieuren ermöglichen, ihre wirtschaftliche Existenz für die nächsten drei Monate zu sichern. Er kann verwendet werden für Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.
Welche Voraussetzung gibt es für die Corona-Soforthilfe?
Architekten und Ingenieure bzw. Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Die Beantragungsfristen entnehmen Sie bitte den Informationen Ihrer jeweiligen Bundesländer (siehe weiter unten).
Was müssen Architekten für die Beantragung der Corona-Soforthilfe tun?
Die Antragstellung der Corona-Soforthilfe sollte möglichst elektronisch erfolgen.
Alle weiteren Informationen und die Antragstellung finden Sie auf den Websites Ihres Bundeslandes. Für NRW ist das beispielsweise hier zu finden.
Corona: Hilfen und Förderprogramme der Länder
Die einzelnen Bundesländer planen oder haben bereits zusätzliche Hilfen und Förderprogramme in Zeiten der Corona-Pandemie aufgelegt. Schauen Sie auch auf den für Sie zuständigen Länder-Websites vorbei:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Haftungsausschluss unseres Informationsangebots
Die folgenden Inhalte sind lediglich als allgemeine Erstinformation zu verstehen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhoben. Zumal zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Hilfen und Förderprogramme im Rahmen der Corona-Pandemie abschließend beschrieben bzw. beschlossen sind. Dieser Blogbeitrag kann eine individuelle Rechts- und Steuerberatung nicht ersetzen.
Wir von KOBOLD übernehmen für die aufgeführten Empfehlungen sowie die bereitgestellten Links weder Haftung noch Gewähr.
Wir von KOBOLD sind auch in der Corona-Krise weiter für Sie da
Wir von KOBOLD arbeiten weiter und halten den Betrieb aufrecht; wo möglich vom Homeoffice aus, um unsere Mitarbeiter*innen zu schützen.
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind wir für unsere Kunden da und bieten Hilfe und Support für Architekten und Ingenieure im Umgang mit unseren Software-Produkten.
Gerne beraten wir Sie telefonisch zu Ihren Möglichkeiten mit den KOBOLD-Softwarelösungen oder Sie schauen selbst in unsere Produkt-Tour.